Werner’s Minicar – Inhaber: Uwe Klopfer e.K.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge über die gewerbliche Personenbeförderung sowie Boten- und
Kurierfahrten zwischen Werner’s Minicar (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
- Die Leistungen umfassen insbesondere den Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG, Krankentransportfahrten sowie Kurierdienstleistungen.
§ 2 Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden (mündlich, telefonisch,
per E-Mail, Fax oder Online-Formular) und die anschließende Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
- Die Annahme erfolgt in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen durch eine Bestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der
Fahrt.
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages bedürfen ebenfalls der Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungsumfang & Beförderung
Abholung & Gepäckservice:
- Die Beförderung beginnt und endet grundsätzlich am Fahrzeug.
- Eine Unterstützung beim Tragen von Gepäck sowie die Abholung von oder das Verbringen zur Wohnungstür, Krankenstation oder anderen Bereitstellungsorten erfolgt
ausschließlich nach ausdrücklicher Vereinbarung bei der Bestellung.
- Servicegebühr:
- Für diesen zusätzlichen Aufwand wird eine gesonderte Servicegebühr („Servicegeld“) gemäß der aktuellen Preisliste bzw.
individueller Vereinbarung erhoben.
Preisübersicht – Werner’s Minicar Nordhausen
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Leistung
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Beschreibung
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Preis (inkl. MwSt.)
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Minicar-Tarif
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Gemäß Tarifverordnung Stadt Nordhausen
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Tarifverordnung
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Grundgebühr
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Einmalig pro Fahrtauftrag PKW / Bus
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4,80 € / 10,80€
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Kilometerpreis
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Pro gefahrenem Kilometer Tag/ Nacht
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2,80 € / 3,00€
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Wartezeit
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Pro Stunde (z.B. bei Zwischenstopps) /Abrechnung ¼ h Takt
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45,00 €/11,25€
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Service-Plus
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Zusatzleistungen (auf Anfrage)
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Etagen-Service
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Abholung/Bringung bis zur Wohnungstür
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8,00 €
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Gepäck-Service
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Tragehilfe über die Bordsteinkante hinaus
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5,00 €
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Kindersitz
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Sitzerhöhung / Babyschale (auf Voranmeldung)
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Kostenlos
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Spezialfahrten
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Individuelle Angebote
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Krankenfahrten
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Abrechnung mit allen Krankenkassen
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Nach Vertragssatz
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Kurierfahrten
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Dokumente, Medikamente, Kleingut
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Auf Anfrage
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Flughafentransfer
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Festpreise
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Pauschalpreis vereinbar
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Ausnahme:
- Davon ausgenommen sind Beförderungen, bei denen eine Hilfestellung aufgrund gesundheitlicher Notwendigkeiten (z. B. bei bestimmten Krankenfahrten) zwingend
erforderlich und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit den jeweiligen Kostenträgern (Krankenkassen) bereits abgegolten ist.
- Die Übernahme von Rollstuhlfahrern erfolgt ab der Gehwegkante bzw. einem verkehrssicheren Bereich unmittelbar am Fahrzeug, sofern kein weitergehender Trageservice
gegen Aufpreis vereinbart wurde.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, zu der vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort bereitzustehen. Unvorhergesehene Wartezeiten können dem Kunden in Rechnung gestellt
werden.
- Bei der Bestellung sind alle relevanten Informationen (Personenzahl, Ziel, Abholzeit) sowie insbesondere der Bedarf an Kindersitzen (unter Angabe von Alter, Größe
und Gewicht) anzugeben. Fehlen diese Angaben, kann die Beförderung aus Sicherheitsgründen verweigert werden; die Anfahrtspauschale bleibt in diesem Fall fällig.
- Der Kunde hat sich im Fahrzeug so zu verhalten, dass die Sicherheit des Betriebs und des Fahrers nicht gefährdet wird. Bei grober Verunreinigung oder Beschädigung
des Fahrzeugs haftet der Kunde für die Reinigungs- bzw. Reparaturkosten sowie den daraus resultierenden Verdienstausfall.
§ 5 Preise & Zahlungsbedingungen
- Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste bzw. die einzelvertraglich vereinbarten Entgelte. Im Tarifgebiet der Stadt Nordhausen findet die jeweils
gültige Mietwagen-Tarifverordnung Anwendung.
- Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Fahrt in bar oder per EC-/Kreditkarte (sofern verfügbar).
- Bei Rechnungslegung ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu leisen.
- Die Kosten für genehmigte Krankenfahrten werden mit den Kassen direkt abgerechnet.
Außer folgende Umstände sind, bestand.
§6. Kostenübernahme des Fahrgastes
- bei fehlender Genehmigung der Fahrt(en) durch die Krankenkasse
- bei fehlerhaft ausgefülltem Transportschein
- bei fehlendem oder mangelhaftem Versicherungsschutz
- bei Anfahrt, wenn Einstiegsstelle und Beförderungsziel außerhalb der Betriebssitzgemeinde des Unternehmens liegen.
§ 6 Stornierung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn kostenfrei. Danach werden folgende Stornogebühren auf den
voraussichtlichen Rechnungsbetrag erhoben:
- bis 12 Std. vorher: 25 %
- bis 6 Std. vorher: 50 %
- bis 3 Std. vorher: 75 %
- weniger als 1 Std. vorher / Nichtantritt: 100 %
- Ausnahme: Kurzfristige Minicar-Bestellungen im Stadtgebiet Nordhausen sind von dieser Regelung
ausgenommen.
§ 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Sachschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei Sachschäden ist ausgeschlossen,
sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
- Für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt (Unwetter, unverschuldete Unfälle, extreme Verkehrslage) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäckstücken oder elektronischen Geräten während der Beförderung wird nur gehaftet, wenn der Schaden durch grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fahrpersonals verursacht wurde.
§ 8 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Beförderungsvertrages sowie
zur Abrechnung gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers (Nordhausen), sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel
tritt die gesetzliche Regelung.