§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen Werner´s Minicar Fahrservice und deren Kunden. Stehen die Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Bedingungen des Kunden, oder sonstiger Dritter, die mit Werner´s Minicar Fahrservice in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gelten die vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen und zwar auch, wenn Werner´s Minicar Fahrservice in Kenntnis entgegen sprechender oder abweichender Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter diesen nicht widersprochen hat und die Leistung vorbehaltlos erbringt. Die angebotenen Leistungen beziehen sich auf gewerbliche Personenbeförderung, Kranken-, Boten- und Kurierfahrten.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zwischen Werner´s Minicar Fahrservice und dem Kunden durch mündliche, schriftliche, per Fax oder E-Mail erfolgte Anmeldung des Kunden und der Auftragsbestätigung durch Werner´s Minicar Fahrservice zum Abschluss. Werner´s Minicar Fahrservice bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zum Abschluss, dass beauftragte Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Bestimmungen in den vorausgegangenen Sätzen gelten auch für Ergänzungen und ab Änderungen des Auftrages.
Die AGB werden bei Vertragsabschluss akzeptiert.
§ 3 Leistungen
Werner´s Minicar Fahrservice stellt eine/n von der Stadt Nordhausen ausgebildeten und geprüften Fahrer/in zur Verfügung, welche in regelmäßigen und gesetzlichen Abständen alle gesundheitlichen sicherheitsrelevanten Prüfungen absolvieren. Die eingesetzten Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), Der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (STVZO) und befinden sich im einwandfreien Zustand.
Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet den kürzesten Weg zum Ziel zu wählen.
Allerdings dürfte in Absprache mit dem Fahrgast auch eine alternative Route gewählt werden.
(Das empfiehlt sich zum Beispiel bei einem Stau oder Baustellen.)
Unsere Mitarbeiter hat aus Versicherungsgründen nicht die Pflicht, den Fahrgast bzw. das Gepäck von der Wohnungstür, Krankenstation, oder anderen Bereitstellorten abzuholen. Die Bereitstellung des Gepäcks hat unmittelbar ca. 1m am bzw. hinter dem Fahrzeug zu erfolgen.
(außer es wurde bei der Bestellung etwas anderes vereinbart welcher Mehrkosten verursacht.)
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu erscheinen. Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden (wenn nicht anders vereinbart).
Der Kunde verpflichtet sich, uns alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Daten mitzuteilen (z.B. Datum/Uhrzeit/Ort der Fahrt, Name des Fahrgastes, Angaben zu Kindern, Personenanzahl, Fahrziel usw.). Besonders bei Beförderung von Kindern ist es wichtig, bereits bei der Fahrtbestellung anzugeben und Angaben zu machen bezüglich Anzahl/Alter, gegebenenfalls Größe und Gewichts, damit die Mitnahme der gesetzlichen Rückhalteeinrichtungen sichergestellt werden kann. Sollten diese Angaben versäumt worden sein, kann der Fahrer die Mitnahme, beziehungsweise die Fahrt verweigern. Die Kosten für Anfahrt und Zeitaufwand sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, sorgsam mit dem Fahrzeug umzugehen und den Innenraum nicht zu verschmutzen. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen an dem Fahrzeug können den Kunden die Reinigung, beziehungsweise Reparaturkosten, zuzüglich der Fahrzeugausfallskosten in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Bei Fahrten über 6 Stunden ist dem Fahrer eine 30min Pause einzuräumen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. . Alle Preise richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste,dem verhandelten Preis oder dem schriftlichen Angebot von Werner´s Minicar Fahrservice. Die Bezahlung erfolgt durch Barzahlung, bei Rechnungslegung kann auch eine Überweisung erfolgen.
§ 6 Stornobedingungen
Bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn ist ein Rücktritt vom Vertrag ohne Kosten möglich.
Bei einer Stornierung innerhalb von
12 Stunden werden 25 %
innerhalb von
6 Stunden werden 50%
innerhalb von
3 Stunden werden 75%
Bei weniger als 1 Stunde werden 100%
vor dem gebuchten Auftrag, des voraussichtlichen Rechnungsbetrages fällig.
Fahrten im Stadtgebiet Nordhausen sind von den Stornierungskosten ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
Werner´s Minicar Fahrservice haftet nicht für Übermittlungsfehler und für die Folgen von Verspätungen durch Verkehrsdichte, Staus, wetterbedingte Straßen und Verkehrsverhältnisse, Unfall oder höhere Gewalt. Bei Fahrzeugausfällen aller Art, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, besorgt Werner´s Minicar Fahrservice schnellstmöglich Ersatz. Grundsätzlich haftet Werner´s Minicar Fahrservice nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur im Rahmen der hier zu abgeschlossenen Versicherungen. Werner´s Minicar Fahrservice haftet nicht für eventuell eintretende Beschädigungen von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte, oder sonstige Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden.
§ 8 Gerichtsstand/Rechtswahl
Als Gerichtsstand gilt für die Parteien und für alle Ansprüche der Sitz von Werner´s Minicar Fahrservice. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 9 Datenschutz
Wir verpflichten uns, die uns überlassenen Daten nur zum Zweck der Leistungserbringung, der Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten/Rechnungen zu verwenden und entsprechend vertraulich zu behandeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Krankenfahrten mit Mietwagen
1. Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend "AGB")
regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Fahrgast und Werner´s Minicar Fahrservice,betreffend Krankenfahrten.
2. Buchung und Durchführung der Fahrt
2.1 Der Fahrgast kann Krankenfahrten telefonisch oder persönlich beim Unternehmen buchen.
2.2 Die Verfügbarkeit von Krankenfahrten hängt von der Kapazität
des Unternehmens ab.
2.3 Bei der Buchung sind Informationen über den Gesundheitszustand des Fahrgases und eventuelle spezielle Bedürfnisse anzugeben.
2.4 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Fahrten abzulehnen, insbesondere, wenn die Sicherheit des Fahrgastes nicht gewährleistet werden kann.
3. Zahlung
3.1 Die Kosten für genehmigte Krankenfahrten werden mit den Kassen direkt abgerechnet.
Außer folgende Umstände sind, bestand.
3.2 Kostenübernahme des Fahrgastes
3.3 Zahlung erfolgt gemäß den Zahlungsbedingungen
des Unternehmens. In der Regel ist die Bezahlung
direkt nach der Fahrt in bar oder per
geeigneter Zahlungsmethode fällig.
4. Verantwortung des Fahrgases
4.1 Krankenfahrten durch einen ordnungsgemäß ausgestellten Transportschein (Verordnung über eine Krankenbeförderung, Muster 4) von einem behandelnden Arzt verordnet und regelmäßig vom Fahrgast seiner Krankenkasse genehmigt werden müssen (Ausnahme: genehmigungsfreie Beförderungen).
Sollte(n) die Kosten der von Fahrgast in Anspruch genommene(n) Beförderung(en) durch den auf der Verordnung genannten Kostenträger nicht,oder nicht vollständig übernommen werden, ist der Fahrgast damit einverstanden, dass die Rechnungslegung über den nicht ausgeglichenen Betrag zu seinen Lasten erfolgt und mit einer Frist von zehn Tagen nach Rechnungsstellung vom Fahrgast zu begleichen ist.
Eventuelle eigene Ansprüche gegen den Kostenträger
bleiben hiervon unberührt.
4.1 Der Fahrgast ist verantwortlich für die genaue Angaben von Informationen über seinen Gesundheitszustand und besondere Bedürfnisse.
4.2 Der Fahrgast ist verpflichtet, sich während der Fahrt angemessen zu verhalten und die Anweisungen des Fahrers zu befolgen.
4.3 Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Gesundheitsprobleme oder Schäden, die aus unzureichenden oder
fehlerhaften Informationen des Fahrgastes resultieren.
5.Stornierung und Änderungen
5.1 Stornierungen oder Änderungen von Buchungen
müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.
Bei kurzfristigen Stornierungen oder Änderungen
kann das Unternehmen Stornogebühren erheben.
5.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Krankenfahrten aufgrund unvorhergesehener Umstände oder aus Sicherheitsgründen abzusagen oder zu verschieben.
6.Haftung
6.1 Das Unternehmen haftet für Schäden oder Verluste,
die während der Fahrt entstehen, soweit diese auf
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unternehmens
oder seiner Fahrer beruhen.
6.2 Das Unternehmen übernimmt keine Haftung
für Verspätungen, die durch Verkehrsstörungen oder
andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.
7.Datenschutz
7.1 Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene
Daten des Fahrgastes gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
7.2 Personenbezogene Daten werden nur zu Zwecken der Buchung, Durchführung und Abrechnung von Krankenfahrten verwendet.
8. Änderungen der AGB
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Die geänderten AGB werden dem Fahrgast rechtzeitig mitgeteilt.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden,berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz, oder teilweise unwirksam, oder undurchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit, oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit, oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Für Druckfehler wird nicht gehaftet. Irrtum und Änderungen vorbehalten!
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